Allgemeine Informationen zum Thema Übertritt finden sie auf der Internetseite des Kultusministeriums:
www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der 4. Klassen,
für die 4. Jahrganststufe gelten folgende Regelungen:
Richtzahlen für Leistungsnachweise
Die Volksschulordnung (VSO) nennt für die Jahrgangsstufe 4 bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses in den für den Übertritt relevanten Fächern einen Richtwert für eine angemessene Zahl an Leistungsnachweisen.
Für das Fach Deutsch gilt der Richtwert zehn, für die Fächer Mathematik und Heimat- und Sachunterricht gelten als Richtwert jeweils vier bewertete Probearbeiten. Diese Richtwerte sollen – abgesehen von begründeten Ausnahmen – nicht unterschritten werden. Im Fach Deutsch und im Fach HSU kann seit August 2016 ein schriftlicher Leistungsnachweis durch eine alternative Leistungsfeststellung (z.B. Referat, Portfolio,...) ersetzt werden.
Ankündigung von Probearbeiten
Leistungserhebungen sollen für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 kalkulierbar sein. Durch die Ansage von Probearbeiten in Jahrgangsstufe 4 spätestens eine Woche vor deren Durchführung sollen die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, sich sinnvoll vorzubereiten. Dies schult Arbeitstechniken, die in Jahrgangsstufe 5 vorausgesetzt werden und reduziert den Leistungsdruck.
Stärkere Ausweisung von Lernphasen
Der Transparenz bei der Leistungsbewertung soll auch durch die Ausweisung von Zeiträumen, in denen keine bewerteten Probearbeiten stattfinden, Rechnung getragen werden. Die Lehrerkonferenz trifft zu Schuljahresbeginn für alle Jahrgangsstufen grundsätzliche Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen, die den Erziehungsberechtigten bekannt zu geben sind (§ 43 Abs. 1 VSO). Für die Jahrgangsstufe 4 gilt ergänzend, dass in der Zeit vom Unterrichtsbeginn bis zum Erhalt des Übertrittszeugnisses in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht mindestens vier Unterrichtswochen von bewerteten Probearbeiten freigehalten werden sollen (VSO § 43 Abs.1 Satz 2). Informieren Sie sich bitte darüber bei den jeweiligen Klassenleitern.
Im Oktober findet ein Informationsabend zur Wahl des weiteren schulischen Bildungsweges an einer der Rosenheimer Grundschulen statt! Eine seperate Einladung dazu erfolgt ebenfalls von den Klassenleitern.
Bitte informieren Sie sich an den Informationsveranstaltungen persönlich an den jeweiligen Schulen !
Klicken Sie einfach die verschiedenen Schulen an, so gelangen automatisch auf die entsprechenden Internetseiten!