Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes
Betrifft alle Bezieher von ALG II/Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld und/oder Kinderzuschlag und Geringverdienende
Liebe Eltern,
sollte für Sie eines der oben genannten Kriterien zutreffen, so können Sie ab sofort rückwirkend zum 1. Januar Zuschüsse für Ausflüge, Schullandheimaufenthalt, für Nachhilfe, Musikschule, Kind & Werk, AG Fußball und AG Tanz beantragen.
Anträge gibt es im Sekretariat der Schule – dort bekommen Sie auch die Bestätigung, dass Ihr Kind an einem Projekt der Schule teilgenommen hat - oder beim Sozialamt der Stadt Rosenheim unter Tel. 365-1461